In der Schweiz wird der Privatsphäre seit jeher höchste Bedeutung beigemessen, weshalb das Recht auf Privatsphäre in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert ist. Bei Fides nehmen wir den Datenschutz und Sicherheit dieser bereits seit Gründung unseres Unternehmens ausserordentlich ernst.
Die neu EU-Datenschutz-Grundverordnung, allgemein als DSGVO bezeichnet, ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie soll einen einheitlichen Standard dafür festlegen, wie Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern erheben, nutzen oder teilen dürfen. Die DSGVO wirkt sich auf alle Unternehmen aus, die in der EU Geschäfte abwickeln – unabhängig davon, wo das Unternehmen oder der Bürger ansässig ist.
Die zentralen Grundsätze der DSGVO sind:
- Einwilligung (Opt-in): Einholung einer Einwilligung vor der Sammlung von personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund fordern heute so viele Websites beim ersten Seitenaufruf dazu auf, Cookies zu akzeptieren.
- Transparenz in Bezug auf die Datennutzung: Bereitstellung von Informationen darüber, welche Daten erhoben werden, warum sie erhoben werden, wie lange sie gespeichert werden und mit wem sie geteilt werden. Bei einer Datenschutzverletzung müssen vollständige Angaben und Informationen zu den ergriffenen Massnahmen zur Lösung dieses Problems bereitgestellt werden.
- Dateneigentümer / Recht auf Vergessenwerden: Bereitstellung von Verfahren, mit denen Verbraucher auf ihre Daten zugreifen und die Löschung ihrer Daten verlangen können.
Die Bussgelder für Verstösse gegen die Verordnung sind hoch. Für eine Datenschutzverletzung mit Verlust von personenbezogenen Daten können Bussgelder gegen Unternehmen von bis zu 4 % des erzielten Jahresumsatzes oder bis zu EUR 20 Mio. – je nachdem welcher Betrag höher ist – verhängt werden. Dazu kommt natürlich noch der viel schwerwiegendere mögliche Verlust des Vertrauens der Kunden, welches häufig nicht leicht zurückgewonnen werden kann.